Allgemeine Geschäftsbedingungen Service

1. Arbeitsleistungen

Revision: im Serviceabonnement inbegriffen sind folgende Arbeitsleistungen:
Eine Totalrevision während des Abonnementsjahres, welche folgendes umfasst:

  • • Gründliche Reinigung und Kontrolle der Brennerteile wie Gehäuse, Filter, Stauscheibe, Brennerkopf, Düse, Zündeinrichtung usw.
  • Funktionskontrolle des Feuerungsautomaten
  • Optimierung der Gebläse-Brennereinstellung bezüglich Feuerungswirkungsgrad, Russ, CO und Nox Gehalt.
  • Messungen obiger Abgaswerte mittels EAM geprüften Messgeräte und Beurteilung, ob die in der Luftreinhalteverordnung vorgeschriebenen • Grenzwerte eingehalten sind.
  • Wenn die behördliche Kontrolle innerhalb dreier Monate nach Ausführung der Revision wider Erwarten negativ ausfiel:
  • Neueinstellung des Brenners und Übernahme der Gebühren für eine behördliche Nachkontrolle.
  • Arbeitsleistung für das Ersetzen defekter Komponenten.
  • Revision weiterer Anlageteile gemäss Vertragszusätzen.

2. Störungsbehebung

Beheben von Störungen mit einem Pikettdienst rund um die Uhr, in dringenden Fällen auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht. (Überzeitzuschläge nach 18 Uhr 25%, nachts ab 23 Uhr und samstags 50%, sonntags 100% werden separat in Rechnung gestellt.) Nur für die Feuerungsanlagen, bei welcher gemäss Luftreinhalteverordnung der NO2-Grenzwerte auf der Anlage regelmässig geprüft werden muss:

  • Messung der Abgaswerte mittels elektronischen, vom EAM geprüften Messgeräten
  • Messung, Optimierung und Beurteilung der Brennereinstellung gemäss Punkt 1, zusätzlich jedoch auch bezüglich Nox (Stickoxide)

3. Anschlüsse

Im Serviceabonnement nicht inbegriffen sind folgende Leistungen:
Behebung von Störungen, deren Ursache nicht am Vertragszustand liegt, zum Bsp.

  • Stromunterbruch (ausgeschaltete Schalter, defekte Kabel, Sicherungen, Thermostate usw.)
  • Nicht genügend Heizöl vorhanden.
  • Stark verschmutztes Heizöl, Wasser im Tank, abweichende Brennstoffbeschaffenheit usw.
  • Unsachgemässe Bedienung, fahrlässige und böswillige Schäden sowie höhere Gewalt wie Feuer-, Wasserschäden usw. Unterhalt und Behebung von Störungen an Ölversorgungen wie Leitungen, Tankanlagen, Tankarmaturen, Schamottierung, usw. mit der Ausnahme derjenigen welche in den Vertragszusätzen aufgeführt sind.
  • Unterhalt und Behebung von Störungen an Wärmerzeugern sowie deren Regelungen und Steuerungen, Umwälzpumpen, Niveauregulierung usw.
  • Störungen aufgrund von Frostschäden. (Parafinausscheidungen im Öl)
  • Umbau von veralteten, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Brennern und Kesseln, um zum Beispiel neue Vorschriften einhalten zu können, welche zur Zeit der Inbetriebnahme noch nicht in Kraft gesetzt waren.
  • Neueinstellung von Brennern, welche auf veralteten oder nicht EMPA-geprüften Wärmeerzeugern installiert sind, um zum Beispiel die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung einhalten können.
  • Arbeiten an Wärmenutzungssystemen und deren Entlüftung.

4. Ersatzteile

Nicht inbegriffen sind alle Ersatzteile. Diese werden separat in Rechnung gestellt.

5. Zugang zum Wärmeerzeuger

Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage auf den durch uns bekanntgegebenen Zeitpunkt (Normalarbeitszeit) dem Servicemonteur zur ungehinderten Durchführung seiner Arbeiten zur Verfügung zu halten. Erfolgt die Durchführung der Wartung auf Verlangen des Kunden ausserhalb der normalen Arbeitszeit, werden entsprechende Überzeitzuschläge (nach 18 Uhr 25%, nachts ab 23 Uhr und samstags 50%, sonntags 100%) separat in Rechnung gestellt.

6. Garantie und Haftung

Perren Haustechnik AG leistet ein Jahr Garantie ab ausgeführter Arbeit für:

  • Fachgerechte Ausführung der übernommenen Servicearbeiten
  • Ausgewechselte Ersatzteile.
  • Die Garantie ist auf kostenlose Instandstellung der mangelhaft ausgeführten Arbeiten und auf kostenlosen Ersatz oder Reparatur von innerhalb der einjährigen Garantie defekt gewordenen Ersatzteile beschränkt.
  • Für verborgene Mängel, welche durch den Betrieb oder unsachgemässen Behandlung entstanden, die jedoch bei ordnungsgemässer Durchführung der Servicearbeiten nicht entdeckt wurden, sowie für die Dichtheit der Leitungen, Verschraubungen usw., besteht keine Garantie.
  • Ausgeschlossen sind jedoch Ersatzansprüche für Folgeschäden wie zum Beispiel für Produktions- und Gewinnausfall, Kesseldefekte, Kaminversottung, Kesselverrussung usw.
  • Garantie und Haftung erlöschen, wenn am Vertragsobjekt ohne Einverständnis von uns Änderungen oder Eingriffe irgendwelcher Art vorgenommen wurden, ebenso wenn die Durchführung von Reparatur- oder Revisionsarbeiten, die von uns als geboten erachtet werden abgelehnt oder unterlassen werden.
  • Für Schäden, die auf ungenügende Wartung oder fehlerhafte Behandlung oder Bedienung der Anlage zurückzuführen sind, sowie für Schäden an Bestandteilen infolge natürlicher Abnutzung, entfällt jede Garantie oder Haftung.

7. Vertragsdauer und Tarif

Dieser Vertrag erneuert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zwei Monate vor Ablauf oder nach einer Tarifänderung schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird. Teuerungen, vorgeschriebene Zusatzleistungen, teureren oder wartungsaufwendigeren Arbeitshilfen, anderen Kostenänderungen usw.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich SCHWEIZERISCHES RECHT anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brig VS